Sie sind hier
Amtshandlungen
Folgende Dokumente werden für kirchliche Amtshandlungen benötigt:
- Taufe:
- Kindertaufe: Herzliche Gratulation zu Ihrem Kind!
Das Pfarramt benötigt zur Taufe: Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern, bei verheirateten Paaren standesamtliche Heiratsurkunde, sonst Geburtsdurkunde der Eltern, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort der Paten. Wenn die Paten nicht evangelisch und Österreicher/in sind wird benötigt: Eine Patenbescheinigung (im jeweiligen Pfarramt erhältlich). Bei Säuglings- und Kindertaufen ist eine Taufpatin oder ein Taufpate notwendig. Es muss mindestens ein Erziehungsberechtigter evangelisch sein. Taufpaten können auch einer anderen christlichen Konfession angehören. Die Taufe ist kostenlos. Ein Taufschein kostet € 9,50. Dieser wird z.B. für das Einschulen benötigt. - - Taufe von Erwachsenen: Bei der Taufe von Erwachsenen ist eine Phase der gewissenhaften Vorbereitung notwendig. (Konfirmationskurs, Religionsunterricht, Glaubenskurs, o.ä.) bitte nehmen Sie Kontakt mit einem Pfarrer oder Pfarrerin auf.
- Trauung: Wir freuen uns, dass Sie nach der staatlich geschlossenen Ehe diese nun zu einem christlichen Ehebund aufwerten wollen, welcher vor Gott und ihrer Gemeinde geschlossen werden wird.
Das Pfarramt benötigt hierzu: Die Geburtsurkunden und Taufscheine des Brautpaares, die standesamtliche Heiratsurkunde, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort der Trauzeugen. Die Traugebühr beträgt € 70,-
- Eintritt: Es ist sehr schön, dass Sie unserer Kirche beitreten wollen! Ein Eintritt ist für getaufte Christen möglich. Die Taufe ist also eine Voraussetzung für den Eintritt in unsere Kirche.
Das Pfarramt benötigt hierzu: Die Geburtsurkunde, Ihren Taufschein und die Bestätigung des Austrittes bei Wiedereintritt. Wurden Sie nicht konfirmiert oder gefirmt, oder haben Sie keinen christlichen Religionsunterricht besucht, ist ein Glaubenskurs empfehlenswert. Herzlich sind Sie zu unseren Gottesdiensten, Hauskreisen und Veranstaltungen eingeladen, um unsere Gemeinde besser kennenzulernen.
Mit dem Eintritt werden Sie je nach Lebenssituation kirchenbeitragspflichtig. Nähere Informationen zum Kirchenbeitrag finden Sie hier.
- Austritt: Es tut uns leid, dass Sie unsere Kirche verlassen. Sie können uns gerne persönlich, über die Mailadresse oder anonym über die Gebetsbox Ihre Kritik hinterlassen. Der Austritt erfolgt nicht über das Pfarramt, sondern über den Magistrat (Stadt St.Pölten) oder über die Bezirkshauptmanschaft oder automatisch durch Ableben.
- Bestattung: Bereiten Sie bitte für das Trauergespräch einen Lebenslauf vor.
Wenn vorhanden, nehmen Sie bitte die Konfirmationsurkunde mit. Die Stolgebühr von € 120,- wird über das Bestattungsinstitut verrechnet.
Die Zugehörigkeit zu einer religiösen Glaubensgemeinschaft sollte von den trauernden Angehörigen als 'letzter Wille' für die Beerdigung betrachtet werden.
Im Falle des Austritts sollte dieser Schritt auch als 'letzter Wille' des Verstorben betrachtet werden. Eine evangelische Verabschiedung kann durchgeführt werden, wenn dies im Sinne des Verstorbenen geschehen würde.
Montags erfolgen grundsätzlich keine Amtshandlungen durch den Pfarrer (Pfarrersonntag). Sie können sich gerne ans Pfarramt wenden, wo eine Vertretung für Montags-Amtshandlungen gesucht wird.
Für alle Amtshandlungen ist zuvor ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin, Gemeindepödagogin oder Gemeindepädagogen, Lektor oder Lektorin, notwendig. Eine Liste finden sie hier.
Finanzielles: Für Amtshandlungen außerhalb des Gemeindegebiets wird ein Kilometergeld von € 0,42 pro Km verrechnet.
Die Amtshandlungen sollen nicht von ihrer finanzielen Situation abhängig sein. Wir kommen Ihnen in begründeten Fällen gerne entgegen.
Weitere Informationen
Unsere Sekretärin, Frau Elisabeth Brenner, ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr unter 02742 310317 oder 0699 18877336 sowie per E-Mail unter pg.st.poelten@evang.at erreichbar.
Allgemeinde Fragen und Antworten zu Amtshandlungen finden Sie hier.
FORMULARE