Sie sind hier

Beschlüsse der Gemeindevertretung der evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. St. Pölten zum Thema „Ehe für Alle“ vom 15.02.2019

Beschlüsse der Gemeindevertretung der evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. St. Pölten zum Thema „Ehe für Alle“ vom 15.02.2019

 

Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich ist dem Zeugnis der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften verpflichtet.

Aufgrund dessen, dass auch gleichgeschlechtlich empfindende Menschen in Partnerschaften zusammenleben wollen, die durch Liebe und lebenslange Treue gekennzeichnet sind, handelt die Kirche seelsorgerlich an diesen Menschen, wenn sie den Segen Gottes begehren, und segnet ihre Liebe und Treue.

Aufgrund der Ehe als der von Gott in der Schöpfung gestifteten guten Ordnung zwischen Mann und Frau, sieht sich die Kirche nicht befugt, die konstituierenden Elemente der Ehe, nämlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau in lebenslanger Liebe und Treue, in eigener Vollmacht zu verändern.

Nur die staatlicherseits geschlossene Ehe von Mann und Frau kann kirchlich im Rahmen einer öffentlichen Trauung mit Wortverkündigung gesegnet werden.

Wir bitten um der Einheit unserer Kirchen A.u.H.B. willen alle Synodalen, der kirchlichen „Ehe für alle" nicht zuzustimmen, den „magnus consensus" von 2007 zu tolerieren und damit den Frieden in unserer Kirche zu wahren. Wir bitten die Synodalen, die sich nicht sicher sind, ob sie einer „Ehe für alle" zustimmen können, sich der Stimme zu enthalten

Sollte die öffentliche kirchliche Trauung bzw. öffentliche Segnung für gleichgeschlechtliche Ehepaare von der Synode A.B. grundsätzlich beschlossen werden, können geistliche Amtsträger nicht gezwungen werden, Amtshandlungen aufgrund eines Glaubensüberzeugungskonflikts durchführen zu müssen.

Wir wünschen es von Herzen und beten für die Evangelische Kirche in Österreich, dass sie baldigst zu allen mindestens genauso wichtigen oder sogar noch wichtigeren Aufgaben und Themen zurückkehrt, die derzeit anstehen. Dass sie wieder ein sichtbarer Leib unseres Herrn in dieser Welt ist, über alle Meinungsverschiedenheiten hinweg, die es immer gegeben hat und die es immer geben wird. Dass in christlicher Verbundenheit dennoch miteinander Gottesdienst und Abendmahl gefeiert werden kann.

Zu den in der 1. Session der 15. Synode A.B. vom 7.12.2018 zusätzlich aufgeworfenen Fragen wurden folgende Mehrheitsbeschlüsse gefasst:

1. Wie soll gewährleistet werden, dass der Wunsch von Gemeinden respektiert wird, keine Trauungen für homosexuelle Paare vorzunehmen: Voraussetzung für Trauungen Homosexueller ist ein vorangegangener positiver Beschluss der Gemeinde („opt-in“).

2. Die in der jeweiligen Gemeinde gewählte Variante gilt für das gesamte Pfarrgemeindegebiet.

3. Soll es Segenshandlungen (öffentlich oder im seelsorgerlichen Rahmen) für nicht standesamtlich getraute Paare (faktische Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften – heterosexuell wie homosexuell) geben? Nein!